Nächste Fahrtage
Heute findet von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr Fahrbetrieb statt.
Knieperkohlfahrt
17.02.2019
Knieperkohlfahrt
(Betrieb: 10:00 - 15:00 Uhr)
19.-22.04.2019
Osterfahrten
(Betrieb jeweils: 10:00 - 17:30 Uhr) Fahrplan
Nächster Arbeitseinsatz
Pollo-Wandkalender 2019 zum Sonderpreis!
Spendenaktion
Dank Ihrer Unterstützung konnten wir die Spendenaktion für den Post- und Gepäckwagen 976-101 erfolgreich abschließen. Infos!
Projekt "Empfangsgebäude Mesendorf"
Im Sommer 2018 begannen die Arbeiten am Neubau eines an historische Vorbilder angelehnten Empfangsgebäudes für den Bahnhof Mesendorf.
Mehr erfahren!
Weitere Informationen
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Spendenbescheinigung
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Sie erhalten Ihre Spendenbescheinigung mit der Post.
Anrede: | |
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Straße: | |
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Ort: | |
Gespendeter Betrag: | € |
Datum der Zuwendung: | (Format: TT.MM.JJJJ) |
Spendenzweck: | |
Weitere Mitteilungen: | |
Bitte nennen Sie mich auf der Liste der Spender |
mit Name und Betrag nur namentlich nicht |
Bitte bestätigen: |
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst,
dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden,
haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendung beim Zuwenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des
Freistellungsbeschiedes länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 - BStBl I S.884).
Letzte Änderung: 03.02.2019 11:58 Uhr
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